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AGB ReklamArt
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1. Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen und Lieferungen meines Betriebes erfolgen auf Grund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Nebenabsprachen zu diesenBedingungen, auch wenn sie von Vertretern oder Angestellten entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit meiner schriftlichen Bestätigung,ebenso jede Änderung des Inhaltes eines bereits bestätigten Auftrages. Die AGB gelten für jeden Auftrag, solange eine Abänderung von mir nicht bestätigt worden ist. Die AGB gelten ebenso für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn hierbei nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Auftrag ist angenommen, wenn eine Bestätigung des Auftrages per Brief, Fax oder E-Mail erfolgt, die ausschließlich von mir erteilt wird. Liefertermine und Lieferfristen sowie sämtliche sonstigen Terminabsprachen sind ebenfalls nur gültig, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
3. Copyright / Urheberrecht
Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
4. Preise
Die Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer sowie zzgl. ggf. Transportversicherung, Versand- und Verpackungskosten.
5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart, ist vor Beginn der Auftragsausführung durch den Kunden eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% der Endsumme im Voraus zu zahlen. Soweit eine pünktliche Vorauszahlung nicht erfolgt, besteht kein Anspruch des Kunden auf termingerechte Fertigstellung und Lieferung der Ware sofern im Einzelfall nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig und ohne jeglichen
Abzug sofort, ausschließlich an mich zu leisten. Bei gewerblichen Kunden ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels nach Lieferung Verzugszinsen in Höhe von15% sowie sonst entstehende Verzugskosten von dem Kunden in voller Höhe zu tragen. In den übrigen Fällen treten die Verzugsfolgen durch Mahnung oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit des Rechnungsbetrages ein. (§ 286 Abs. 3 BGB)
6. Lieferung - Versand
Die Lieferung erfolgt - sofern im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde - per Nachnahme und auf Gefahr des Empfängers durch ein von mir beauftragtes Transportunternehmen. Die Gefahr des unverschuldeten Unterganges und der unverschuldeten Verschlechterung geht mit der Aufgabe der an den Transporteur auf den Empfänger über. Auf Wunsch wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Ist der Kunde Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB, so übernehme ich für eventuelle Transportschäden die volle Haftung. Die Ware ist daher bei Auslieferung auf ihre Beschaffenheit zu prüfen. Schäden sind dem Transporteur anzuzeigen und von diesem schriftlich zu bestätigen.
7. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt und damit zusammenhängende Ereignisse sowie Störungen politischer und wirtschaftlicher Art, insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoff-, und Transportmangel oder auf höhere Gewalt beruhende Störungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb eines Zulieferers berechtigen mich, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelung unter Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Ware. Diese ist unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 1 Woche nach Zugang schriftlich anzuzeigen. Versteckt Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung anzuzeigen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt und entsprechende Gewährleistungsrechte entfallen. Bei berechtigten Beanstandungen steht Ihnen das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung erfolgt nach meiner Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unter Übernahme aller zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sofern sich die Aufwendungen nicht erhöhen, wenn die gekaufte Sache nach Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz des Kunden gebracht worden ist. Die Ersatzlieferung erfolgt Zug um Zug gegen die Rückgabe der mangelhaften Sache. Die Nacherfüllung ist ausgeschlossen, soweit diese unverhältnismäßig oder unmöglich ist. Sollte dieses der Fall sein, kann jedoch nur der Wert des defekten Gegenstandes vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte und unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder Dritte entstehen besteht keine Gewährleistungspflicht. Bei serienmäßig hergestellten Waren kann die Verarbeitung aufgrund des industrieellen Standards vom Mutterteil, welches nach handwerklichem Standard gefertigt wurde, abweichen. Zumutbare Abweichungen im Zusammenhang mit serienmässiger Herstellung bleiben daher vorbehalten. Wenn Stoffe von mir eingefärbt werden müssen, ist bei späteren erneuten Einfärbungen von Stoffen mit der gleichen Farbe stets mit Farbabweichungen zu rechnen. Auch derartige Farbabweichungen bleiben im zumutbaren Umfang vorbehalten. Material und Farben der Produkte sind Lieferantenabhängig. Daher wird bei Nachbestellungen keine Gewähr für die Erhältlichkeit des gleichen Materials und der gleichen Farbe übernommen. Eine Übereinstimmung wird, soweit möglich, hergestellt. Abweichungen der Farbe und des Materials sind jedoch in zumutbarem Umfang vorbehalten. Verschleißreparaturen oder Reinigungen werden generell nicht ausgeführt. Falls gewünscht, können jedoch separate Teile nachgefertigt werden, da die Schnittmuster aufbewahrt werden. Eine Nachliefergarantie besteht jedoch nicht.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art, mein Eigentum. Alle Zahlungen werden zunächst auf den nicht durch Eigentumsvorbehalt gelieferten Teil der gegenüber dem Kunden zustehenden Gesamtforderung verrechnet. Im Falle der Nichtzahlung bin ich berechtigt, die gelieferte Ware ohne Urteil oder Gerichtsbeschluß an mich zu nehmen und hierüber frei zu verfügen. Wird die gekaufte Ware vor vollständiger Bezahlung von dem Kunden weiter verkauft, so hat der Verkauf unter Eigentums- vorbehalt zu erfolgen. Die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Kaufpreisforderung gegen den Dritten gilt schon jetzt als an mich abgetreten. Ich habe das Recht, im Falle des Weiterverkaufes sofortige Barzahlung von meinem Käufer oder Abtretung seiner Kaufpreisforderung in Höhe meiner Forderung zu verlangen. Der Kunde hat mir gegenüber keinerlei Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis oder an der Ware, auch wenn er berechtigte
Mängel geltend macht.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Duisburg.
11. Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich.
12. Rechtswahl
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

 

 

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